Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – MoveDirekt
1. Geltungsbereich und Leistungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen MoveDirekt Umzüge (nachfolgend „MoveDirekt“) und dem Auftraggeber über folgende Dienstleistungen:
- Privatumzüge
- Firmenumzüge
- Entrümpelungen
- Transportservice
- Endreinigungen
1.2 MoveDirekt verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers auszuführen.
1.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot oder Vertrag.
1.4 Das Personal von MoveDirekt ist, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht verpflichtet zur Durchführung von:
- Elektroinstallationen
- Sanitärarbeiten
- Dübel- oder Montagearbeiten an Wänden
- sonstigen Installationsarbeiten.
1.5 Werden zusätzlich externe Dienstleister oder Handwerker vermittelt, haftet MoveDirekt ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Dienstleisters.
2. Erweiterung des Leistungsumfangs
2.1 Entstehen im Rahmen der Leistungserbringung zusätzliche oder unvorhersehbare Aufwendungen, die für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich sind, sind diese vom Auftraggeber zu vergüten.
2.2 Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (z. B. zusätzliche Möbel, zusätzliche Etagen, längere Transportwege oder zusätzliche Leistungen) werden gesondert berechnet.
3. Durchführung des Transports
3.1 MoveDirekt ist berechtigt, den Transport ganz oder teilweise durch Subunternehmer oder andere ausführende Transportunternehmen durchführen zu lassen.
3.2 Transporte können auch als Beiladungstransporte durchgeführt werden, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, MoveDirekt rechtzeitig über besondere Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Auftrags relevant sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- schwer zugängliche Gebäude
- fehlende Aufzüge
- lange Laufwege
- besonders schwere oder sperrige Gegenstände.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet anzugeben, wenn sich unter dem Transportgut gefährliche Stoffe befinden.
Hierzu zählen insbesondere:
- Akkus und Batterien
- brennbare Stoffe
- Chemikalien
- Gase
- Munition
- explosive Stoffe.
Der Transport solcher Güter kann abgelehnt werden.
4.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für:
- die korrekte Angabe des Umzugsgutes
- die Zugänglichkeit der Transportorte
- erforderliche Halteverbotszonen, sofern nicht anders vereinbart.
5. Preise und Zahlung
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung spätestens bei Abschluss der Leistung fällig.
5.3 Zusatzleistungen oder Mehraufwand werden gesondert berechnet.
5.4 Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist MoveDirekt berechtigt, die Leistung zu verweigern oder auszusetzen.
6. Haftung
6.1 MoveDirekt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB).
6.2 Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Transportgutes ist gesetzlich auf 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt (§ 451e HGB).
6.3 Für besonders wertvolle Gegenstände empfiehlt MoveDirekt den Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung.
6.4 MoveDirekt haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
- unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber
- normale Abnutzung oder Verschleiß
- empfindliche Gegenstände ohne Hinweis des Auftraggebers.
7. Entrümpelung
7.1 Bei Entrümpelungen gehen die zu entsorgenden Gegenstände mit der Übergabe an MoveDirekt in den Besitz von MoveDirekt über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 Wertgegenstände oder Dokumente sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu entfernen.
8. Endreinigung
8.1 Die Endreinigung erfolgt gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang.
8.2 Eine Endreinigung stellt keine Grundsanierung dar. Starke Verschmutzungen, Bauverschmutzungen oder Sonderreinigungen können zusätzlich berechnet werden.
9. Rücktritt und Kündigung
9.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
9.2 Im Falle einer kurzfristigen Kündigung behält sich MoveDirekt vor, eine angemessene Ausfallpauschale zu berechnen.
9.3 Erfolgt die Kündigung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann eine pauschale Entschädigung bis zu 30 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet werden.
10. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von MoveDirekt.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von MoveDirekt.
12. Schlichtungsstelle Umzug
MoveDirekt ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die:
Schlichtungsstelle Umzug
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Schulstraße 53
65795 Hattersheim